Die Kinder erhalten eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung. Für Kinder ab dem 1. Geburtstag werden folgende Mahlzeiten in der KITA angeboten:
Schoppen oder Breimahlzeiten müssen bis zum 1. Geburtstag des Kindes von zu Hause mitgebracht werden. Stillzeiten können mit der KITA-Leitung vereinbart werden
Das Mittagessen wird von den angrenzenden Betrieben (Dahlia/SRO)
bezogen.
Wird ein Kind krank, muss mit der KITA-Leitung abgeklärt werden, ob die Betreuung in der Kindertagesstätte möglich ist. Ansteckende Krankheiten sind der KITA-Leitung unverzüglich mitzuteilen.
Im Fall eines Unfalls in der KITA wird das Kind bei Bedarf in Begleitung zum Hausarzt oder ins Krankenhaus gebracht, bzw. ein Notarzt aufgeboten. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten werden umgehend über den Vorfall Informiert.