ZUSAMMENARBEIT

Voraussetzung für die Betreuung der Kinder ist eine gute und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Erziehungsverantwortlichen, die sich an den Zielen des Kindes orientiert. Schwerpunkte sind der kontinuierliche Informationsaustausch sowie der Einblick in den Alltag der Kindertagesstätte.

Formen der gegenseitigen Zusammenarbeit

  • Gegenseitige Information über Verhalten, Eigenheiten und Veränderungen des Kindes
  • Eintritts- und Austrittsgespräch
  • Elterngespräche (mindestens einmal jährlich oder nach Bedarf)
  • Elternabende werden einmal jährlich pro Gruppe organisiert
  • Verschiedene Anlässe der Kindertagesstätte (z.B. KiTa-Fest)

Informationspflicht zu den verantwortlichen Personen

  • Die Eltern oder Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, alle für die
  • Gesundheit des Kindes relevanten Informationen (Erkrankungen
  • Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten, Medikamentenbedarf, etc.